Ausstellungsrichtlinien Sittiche/Exoten

1. Ausstellungsbedingungen

2. Beringung

3. Futter

4. Anmeldung und Standgeld

5. Einlieferung, Unterbringung, Versorgung

6. Preisrichter, Bewertung der Vögel

7. Preisvergabe

8. Gsittche

9. Wellensittiche

10. Exoten

11. Gruppensiegvergabe

12. Aktualisierung

Ausstellungsrichtlinien der Fachgruppe Sittiche und Exoten

Die allgemeine Ausstellungsordnung des Landesverbandes 05 (LV) findet r die obige Fachgruppe nicht ın allen Punkten Anwendung und wird mit diesen Richtlinien ergänzt oder geändert. Die Überwachung der Einhaltung derselben obliegt dem Ausstellungsleiter.

1. Ausstellungsbedingungen

1.1 Ausstellen darf nur, wer seine Beiträge für den LV und DKB entrichtet hat.

1.2 Es dürfen nur Selbstzuchtvögel ausgestellt werden.

1.3 Alle Ausstellungsvögel müssen aus einem gesunden und seuchenfreien Bestand kommen. Kranke Vögel dürfen nicht eingeliefert werden. Bei der Einlieferung sind erkennbar kranke Tiere zurückgewiesen.

1.4 Alle Vögel dürfen nur in sauberen, vorschriftsmäßigen Schaukäfigen einschließlich Trinkgefäßen und Kartenhaltern eingeliefert werden. Der Kartenhalter muss mittig oder rechts angebracht sein.

1.5 In der Fachgruppe S/E können grundsätzlich keine Mischlinge ausgestellt werden.

2. Beringung

2.1 Ausgestellt werden dürfen ausschließlich Vögel, die mit vom DKB anerkannten Fußringen versehen sind.

2.2 Bei Wellensittichpaaren und -kollektionen sind Ringe unterschiedlicher Zuchtverbände und Jahrgänge nicht erlaubt.

2.3 Alle jeweils zuletzt im VOGELFREUND veröffentlichten Ringgrößen sind Empfehlungswerte. Wichtigstes Gebot ist: Der Ring darf nicht abziehbar und nicht beschädigt sein.

2.4 Ring- und Vogelmanipulationen werden mit einem, je nach Schwere, zeitlichen Ausschluss und Meldung an andere Verbände geahndet. Der LV ist verpflichtet, eine entsprechende Meldung auch an den DKB zu geben.

3. Futter

3.1 Mit Ausnahme von Frucht-, Weichfressern und Loris ist Futter entsprechend der Art des Vogels in ausreichender Menge (ca. 31cm) auf den Käfigboden zu geben. Für die Ausnahmen muss das entsprechende Futter bei der Einlieferung beigefügt und mit dem Namen des Ausstellers gekennzeichnet werden.

3.2 Alle Ausstellungsvögel werden nach der Einlieferung vom Ausrichter mit Trinkwasser versorgt.

4. Anmeldung und Standgeld

4.1 Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller die LV-Ausstellungsordnung und die -richtlinien seiner Fachgruppe an.

4.2 Für die Anmeldung darf nur ein vom LV vorgegebenes Formular verwendet werden, das in 2facher Ausfertigung und einem an sich selbst adressierten Freiumschlag bis zum festgelegten Meldeschluss (Poststempel) an den Fachgruppenleiter gesandt werden muss.

4.2.1 Für jede Vogelart (GS, WS, Ex) ist ein separates Formular zu verwenden.

4.3 Für die Meldungen gilt der jeweils gültige DKB-Schauklassenschlüssel, wie er zuletzt im VOGELFREUND veröffentlicht worden ist. Vögel, die in diesem Schlüssel nicht enthalten sind, können nicht ausgestellt werden.

4.3.1 Für WS gilt auf LV-Meisterschaften grundsätzlich die Züchterstufe.

4.4 lm Meldebogen werden die Vögel in der Reihenfolge der Schauklasseneinteilung aufgeführt. Auch die genaue Bezeichnung, wie Farbe, Geschlecht und Jahrgang müssen enthalten sein.

4.4.1 Fehlen Angaben über Geschlecht oder Jahrgang, werden die Vögel grundsätzlich als 1,0 und Altvögel eingestuft.

4.5 Auf dem Anmeldeformular muss der Aussteller seine DKB-Nummer (bestehend aus LV-, Vereins- und Züchternummer) angeben. Falls die Vögel mit AZ-, DSV- oder VZE- Ringen versehen sind, muss auch diese Züchternummer angegeben werden.

4.6 Das festgesetzte Stand- und Kataloggeld wird mit der Anmeldung verbindlich fällig und muss je nach Vorgabe vorher überwiesen oder bar bei der Einlieferung bezahlt werden.

4.6.1 Nichteinlieferung der gemeldeten Vögel entbindet nicht von der unter 4.3 genannten Zahlungsverpflichnıng.

5. Einlieferung, Unterbringung, Versorgung

5.1 Die Einlieferung erfolgt zu den bekannt gegebenen Terminen.

5.2 Die dem Aussteller zugesandten Nummeretiketten müssen in der Mitte des Platzkartenhalters an den Käfigen angebracht werden.

5.2.1 Eine Veränderung oder Ergänzung der Nummeretiketten durch den Aussteller hat den Ausschluss des Vogels von der Bewertung zur Folge.

5.3 Nicht eingelieferte Vögel müssen auf dem Einlieferungsschein mit NE gekennzeichnet und die nicht verwendeten Nummeretiketten auf den Einlieferungsschein geklebt werden.

5.4 Verschmutzte Käfige werden nicht angenommen. Sollten bei der Einlieferung trotzdem schmutzige Käfige durchrutschen, können diese vom Fachgruppenvorstand aus der Schau genommen werden.

5.5 Die Vögel sind so unterzubringen, dass sie keinen gesundheitlichen Schaden nehmen können und unnötige Störungen vermieden werden. Desweiteren besteht im Ausstellungsbereich striktes Rauchverbot.

5.5.1 Ausstellungskäfige dürfen nicht auf dem Fußboden untergebracht werden.

5.6 Die Temperatur im Ausstellungsbereich soll 18° bis 20° betragen.

5.7 Erkrankte Vögel sind in einem separaten Raum unterzubringen. Auf eine fachkundige Versorgung ist zu achten.

6. Preisrichter (PRR) und Bewertung der Vögel

6.1 Die Bewertung erfolgt nach den Bedingungen und Beschlüssen der PRR-Vereinigung S/ E im DKB.

6.2 Die Bestellung der PRR obliegt dem Fachgruppenleiter. Dabei ist daraufzu achten, dass die Entfernungen in angemessenen Grenzen liegen und Fahrgemeinschaften gebildet werden können.

6.2.1 Von der Ausstellungsleitung ist den PRR rechtzeitig das Ausstellungslokal mit einer Wegbeschreibung bekannt zu geben..

6.3 Das Aufstellen und Anordnen der Bewertungstische und das Anbringen evtl. erforderlicher Beleuchtung obliegt dem Ausstellungsleiter in Absprache mit dem Fachgruppenleiter.

6.4 Den vom Aussteller zu stellenden und vom Fachgruppenleiter eingeteilten Zuträgern, in der Regel zwei je PRR, werden Listen zur Hand gegeben, nach denen das Zutragen erfolgt.

Diese Listen dürfen keine Züchternamen enthalten.

6.5 Die Zuträger sollen einen zügigen Bewertungsablauf gewährleisten und darauf achten, dass den Vögeln eine pflegliche Behandlung zuteil wird.

6.5.1 Die Zuträger haben die strikte Auflage, keinerlei Andeutungen bezüglich der Züchter der zu bewertenden Vögel zu machen. Nach dem Zutragen haben sie sich im Hintergrund zu halten.

6.6 Alle Vögel werden nach dem Platzierungssystem mit Prädikat bewertet. Die Prädikatsangabe erfolgt auch auf den neutralen Platzierungskarten nach dem 7. Platz.

6.6.1 Bei gleichem Prädikat rangiert immer Jung- vor Altvogel und Hahn vor Henne.

6.6.2 Vollen Schauklassen dürfen grundsätzlich keine anderen Vögel zugestellt werden.

6.7 Werden während der Bewertung in den Klassen falsch gemeldete oder eingelieferte Vögel festgestellt, werden diese zwar mit Prädikat bewertet, aber mit „FK“ (falsche Schauklasse) gekennzeichnet. Hierzu ist eine Erläuterung zu geben.

6.7.1 Die Vögel verbleiben in der falschen Schauklasse, nehmen jedoch nicht an der Bewertung teil.

6.8 Nur Berechtigte dürfen sich in den Bewertungsbereichen aufhalten.

6.9 Nach der Bewertung werden bei allen Schauklassensiegern Ringkontrollen durchgeführt.

6.10 Der Fachguppenleiter ist für die genauen Vorgaben der Siegerlisten für die Katalogseiten und die Urkunden verantwortlich.

7. Preisvergabe

7.1 Ehrenpreise wie Pokale, Medaillen, Urkunden o.ä. werden vom LV zur Verfügung gestellt, und zwar:

Je Schauklasse ab 6 gemeldeten Vögeln 1 Medaille

ab 10 gemeldeten Vögeln 2 Medaillen

ab 15 gemeldeten Vögeln 3 Medaillen

je WS-, GS- und Ex-Landessieger 1 Ehrenpreis

Weitere Preisvergaben sind unter den Punkten 8. -GS, 9. - WS und 10. - Ex aufgeführt.

7.2 Zu jeder Medaille und jedem Ehrenpreis gehört eine Urkunde. Mehrere Schauklassensiege eines Ausstellers können auf einer Urkunde zusammengefasst werden.

Weitere Ehrenpreise können vom LV-Vorstand in Zusammenarbeit mit den Fachgruppenleitern ausgegeben werden.

7.3 Auf einen Vogel entfällt grundsätzlich nur ein LV-Elırenpreis.

7.4 In vollen Schauklassen wird von einer Preisvergabe abgesehen, wenn nicht mindestens das Prädikat „G“ erreicht wird. _

7.5 Wanderpokale gehen nach dreimaligem Erringen in Folge oder fünmaligem Erringen mit Unterbrechung in den Besitz des Züchters über. Bei Erstvergabe sind die Pokale vom LV zu gravieren. Vom Züchter errungene Pokale muss dieser grundsätzlich selbst gravieren lassen.

7.5.1 Lässt ein Züchter einen errungenen Wanderpokal nicht gravieren, so gilt er als nicht errungen.

7.5.2 Jeder Wanderpokal muss im nächsten Jahr mit der Einlieferung oder bei Nichteinlieferung rechtzeitig vorher zurückgegeben werden.

7.6 Alle von Züchtern gestiftete Preise werden nach Vorgabe des Stifters vergeben.

7.7 Die Vergabe der Preise erfolgt auf dem Kommersabend. Nicht abgeholte Preise werden am Folgetag von 11°° bis 14°° Uhr auf der Ausstellung ausgegeben

8. Großsittiche

8.1 GS dürfen nur in den vorschriftsmäßigen Käfigen ausgestellt werden, wie sie zusammen mit dem Schauklassenschlüssel zuletzt im VOGELFREUND veröffentlicht worden sind.

8.2 GS können nur als Einzelvögel ausgestellt werden.

8.3 Alt- und Jungvögel werden in getrennten Schauklassen ausgestellt. 1,0 und 0,1 werden nur dann getrennt., wenn mindestens 6 Vögel je Geschlecht und Schauklasse gemeldet sind.

8.4 Das Zusammenlegen von nicht vollen Schauklassen ist erlaubt (entweder alt und jung oder innerhalb einer Schauklasse siehe Schauklassenschlüssel).

8.5 Von allen GS wird vom PRR der „beste GS der Schau“ (LV-Sieger) ermittelt.

8.5.1 Des weiteren sind vom PRR die Klassen- und Gruppensieger zu ermitteln. Für die Gruppeneinteilung ist der zuletzt im VOGELFREUND veröffentlichte Schauklassenschüssel zugrunde zu legen.

9. Wellensittiche

9.1 Einzelvögel und Paare werden im Käfig Typ 0 ausgestellt.

9.2 Alle WS bei Paaren und/ oder Kollektionen müssen einheitlich beringt sein. Ringe unterschiedlicher Zuchtverbände sind nicht erlaubt.

9.2.1 Als Paare gelten je in Hahn und eine Henne der gleichen Farbe und Zeichnung.

9.3 Es erfolgt keine Zusammenlegung von Schauklassen über die Altersstufen hinweg und keine Zusammenlegung von Jung- und Altvögeln.

9.3.1 Bei den Geschlechtern darf eine Zusammenlegung nur dann erfolgen, wenn jeweils 6 Vögel pro Schauklasse gemeldet sind.

9.3.2 Nicht volle Schauklassen dürfen innerhalb der Schaugruppen zusammengelegt werden.

9.4 Aus allen bewerteten WS wird vom PRR der LV-Landessieger ausgewählt. Desweiteren müssen vom PRR das beste Gegengeschlecht sowie die besten Jungvögel 1,0 und 0,1 bestimmt und die Gruppensieger ermittelt werden.

9.4.1 Je Gruppensieger kommt ebenfalls eine Auszeichnung zur Verteilung. Für die Gruppeneinteilung ist grundsätzlich der zuletzt im VOGELFREUND veröffentlichte Schauklassenschlüssel zugrunde zu legen.

9.5 Nach der Ausstellung ist vom Fachgruppenleiter eine Meldung zwecks Auf- oder Abstieg an die zuständige Stelle im DKB zu geben. Die Zugehörigkeit zu den Ausstellungsstufen wird jährlich vom DKB im VOGELFREUND veröffentlicht.

10. Exoten

10.1 Exoten können nur als Einzelvögel ausgestellt werden.

10.2 Für die verschiedenen Größen der Vögel stehen Käfige der Typen 0 zur Verfügung.

10.2.1 Käfigtyp 0 mit WS-Gitter ist für Tauben bis Größe Diamanttaube und chin. Zwergwachteln, Käfigtyp 1 für Tauben größer als Diamanttauben und Wachteln ab Größe kalifornische Schopfwachtel zu verwenden.

10.3 Alle Käfige dürfen nur eine Sitzstange in der Mitte aufweisen.

10.3.1 Käfige für Wachteln dürfen keine Sitzstange haben, mit Ausnahme bei Besetzung mit kaliforn. Schopfwachteln. Hier ist eine Sitzstange links erlaubt.

10.3.2 In Käfigen für Wachteln muss die Dachschräge mit 10 mm weißem Schaumstoff ausgekleidet sein. Auf dem Boden muss in der Mitte eine Dachlatte flach am Boden liegend angebracht sein.

10.3.3 Bei den Wachteln ist das Trinkröhrchen mittig direkt über der Vorderleiste anzubringen.

10.4 Alt- und Jungvögel werden in getrennten Schauklassen ausgestellt.

10.5 Eine Trennung von 1,0 und 0,1 wird nur vorgenommen, wenn mindestens 6 Vögel je Geschlecht und Schauklasse gemeldet worden sind.

10.6 Das Zusammenlegen nicht voller Schauklassen ist gestattet (entweder alt und jung oder innerhalb einer Schauklasse, siehe hierzu die Schauklassenleiste.

10.7 Aus allen Exoten wird vom PRR der „beste Exote der Schau“ ermittelt. Auch der Jugendmeister muss vom Preisrichter bestimmt werden.

10.7.1 Der PRR hat auch die Gruppensieger zu emıitteln, fiir die Auszeichnungen vergeben werden.

Grundsätzlich ist hierfür der zuletzt im VOGELFREUND veröffentlichte Schauklassenschlüssel zugrunde zu legen.

11. Gruppensiegvergabe

11.1 Ehrenpreise für GS-, WS- und Ex-Gruppensiege kommen nur dann zur Verteilung, wenn in einer Gruppe mindestens 6 Vögel von zwei Ausstellern gemeldet wurden und mindestens das Prädikat „G“ erreicht worden ist.

12. Aktualisierung

12.1 Die Fachgruppenleitung aktualisiert regelmäßig diese Ausstellungsrichtlinien entsprechend den auf der LV-Hauptversammlung gefassten Beschlüssen und den vom DKB zwingend vorgegebenen Änderungen.

Egon Bierwagen, Fachgruppenleiter